Was kostet ein Makler?
Eine häufig gestellte Frage ist sicherlich auch, ob alleine schon die Beauftragung eines Maklers Kosten verursacht. Schließlich ist nicht sicher, ob überhaupt ein erfolgreicher Verkauf stattfindet. Die Antwort auf diese Frage ist ein ganz klares nein. Die Maklergebühr musst du erst zahlen, wenn der Kaufvertrag erfolgreich abgeschlossen wurde. Ein Maklervertrag ist kein Dienstvertrag.
Das bedeutet, dass du dem Makler kein Geld für die Tätigkeit schuldest. Du musst nur zahlen, wenn der Auftrag erfolgreich beendet wurde. Grundsätzlich muss bei dieser Frage zwischen Kauf und Verkauf und Miete und Vermietung unterschieden werden. Bei einem gültigen Maklervertrag musst du eine Provision einrechnen, die du an den Makler zahlen musst. Diese sind an einen gewissen Rahmen gebunden. Die Höhe der Provision richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes.
Die Maklerprovision deckt in der Regel die Kosten ab, die einem Makler entstehen. Dazu gehören die Fahrtkosten, die Anzeigenschaltung und der finanzielle Ausgleich des Zeitaufwandes. Bei der Art der Immobilie muss zwischen Privat- und Gewerbeimmobilie unterschieden werden. Hier zählt auch, wie die Immobilie an den Kunden vermittelt werden soll. Die Maklerprovision hängt vom Kaufpreis der Immobilie ab und beträgt in der Regel zwischen 3 % und 7,5 %. In den meisten Fällen beträgt sie aber 7,14 %. Dabei ist die Immobilienbewertung kostenfrei. Daher kannst du dir einen Eindruck vom Makler verschaffen und entscheiden, ob du den Makler beauftragen möchtest. Solltest du dich dafür entscheiden, unterschreibst du den Maklervertrag.
Wer muss den Makler bezahlen?
Die Frage, wer den Makler bezahlt, ist nicht ganz so leicht zu beantworten. Wenn es sich um ein Mietobjekt handelt, gilt das sogenannte Bestellerprinzip. Dieses wurde 2015 eingeführt und besagt, dass die Person den Makler bezahlen muss, die den schriftlichen und konkreten Auftrag erteilt. Vor Juni 2015 musste der Mieter für die Provision aufkommen. Durch die Gesetzesänderung zahlt nun also die Person, die den Auftrag erteilt hat. Wenn du eine Wohnung oder ein Haus mieten möchtest und den Auftrag an einen Makler gegeben hast, musst du also für die Kosten aufkommen.
Natürlich kommen nur Kosten auf dich zu, wenn durch den Makler eine erfolgreiche Vermittlung zustande kam. Die Höhe der Provision darf bei einer privaten Immobilie höchstens zwei Nettokaltmieten betragen. Dies ist durch das Wohnungsvermittlungsgesetz ganz klar begrenzt. Dennoch kommt die Mehrwertsteuer noch obendrauf. Bei gewerblichen Immobilien ist es ein wenig anders. Hier richtet sich die Höhe der Provision nach der Anzahl der Mieten. Berücksichtigt wird bei den Monatsmieten die ortsüblichen Quadratmeterpreise.
Ein Vermieter wiederum zahlt die Provision selbst, wenn er einen geeigneten Mieter sucht. Leider kommt es ab und an vor, dass Vermieter versuchen, die Kosten auf den Mieter umzulegen. Solltest du Zweifel an einer Forderung haben, kannst du dich an den Mieterverein wenden. Der Vermieter einer gewerblichen Immobilie bezahlt ebenso die Provision des Maklers. Bezüglich der Höhen der Maklergebühren gibt es keine festen Vorgaben. Hier wird die Höhe frei verhandelt. Grundlage ist die monatliche Miete.
Bei einem Wohnungs- oder Hauskauf sieht das ganze etwas anders aus. Wenn du eine Immobilie kaufen möchtest, richtet sich die Höhe nach den ortsüblichen Provisionssätzen und nach der Höhe des Kaufpreises. Sowohl bei einem privaten, als auch bei einer gewerblichen Immobilie kann die Provision frei verhandelt werden. Du solltest auf jeden Fall noch die Nebenkosten und die Kosten für den Grundbucheintrag mit einberechnen.
Die Bedenkzeit bis zur notariellen Beurkundung eines Kaufvertrages liegt gesetzlich bei 14 Tagen. Auch bei einem Immobilienverkauf richtet sich die Provision nach dem Kaufpreis und den ortsüblichen Provisionssätzen. Auch hier ist mit weiteren Kosten für den Notar und den Grundbucheintrag zu rechnen. Die gesetzliche Bedenkzeit beträgt ebenfalls 14 Tage.
Was hat sich dem 23.12.2020 geändert?
Früher war die Regelung der Maklerprovision etwas anders als heute. Die verschiedenen Regionen in Deutschland hatten verschiedene Regeln beim Verkauf einer Immobilie. Manche Käufer mussten die komplette Provision eines Maklers zahlen, obwohl sie ihn überhaupt nicht beauftragt hatten. Da viele Makler nur den Käufern die Kosten aufgebrummt und somit die Preise in die Höhe getrieben haben, hat der Gesetzgeber ein Gesetz verabschiedet, das dies verhindert. Zum 23.12. 2020 trat das neue Gesetz in Kraft. In diesem heißt es, dass der Käufer niemals mehr an einen Makler zahlen darf als der Verkäufer.
Durch das Gesetz wird insbesondere die nicht einheitlich geregelte Aufteilung einer Maklerprovision fairer gestaltet. Die Regelung legt fest, dass nun beide Parteien sich gleichermaßen die Kosten der Provision teilen. Das bringt vor allem für Immobilienkäufer Vorteile. Sie werden durch die Reform bei den Kaufnebenkosten entlastet.
Seit Dezember 2020 darf es also keine Vereinbarungen mehr geben, dass einer der beiden Parteien keine Gebühren zahlen muss. Für den Verkäufer ist es dennoch möglich, die Provision alleine zu tragen. Ein Käufer einer Immobilie hat das Recht, die Vereinbarung zwischen Verkäufer und Makler einzusehen. Früher konnten die Maklergebühren mündlich ausgehandelt werden. Heutzutage zählt nur noch ein schriftlicher Vertrag. Das neue Maklerprovisionsgesetz gilt für Kaufverträge bei Wohnungen und Einfamilienhäusern. Bei unbebauten Grundstücken und Mehrfamilienhäusern gilt die Teilung der Maklergebühren nicht. Auch die Immobilienverkäufe von Unternehmen fallen hier raus.
Fazit
Eine Beauftragung eines Maklers kann durchaus Sinn ergeben. Es spart Zeit und nimmt dir Verwaltungsaufgaben ab. Ein Makler hat viele Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt. Außerdem kennt er den Immobilienmarkt. Dadurch kann er dir ein guter Berater beim Kauf- oder Verkauf einer Immobilie sein. Der Kauf oder Verkauf kann sich als komplizierten Prozess herausstellen. Ein Makler kennt sich mit diesen Problemen aus und kann dir helfen, alles gut und schnell über die Bühne zu bringen.