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Maklercourtage - Bedeutung und Fälligkeit

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12.10.2021
Eine Maklercourtage kommt immer dann zustande, wenn ein Immobilienmakler mit Erfolg ein Objekt weitervermittelt. Sie entfällt, wenn er seinen Pflichten nicht nachkommt. Diese werden in einem rechtskräftigen Vertrag niedergeschrieben. Die Provisionshöhe liegt ungefähr zwischen 3 und 7 Prozent des Kaufbetrages.
Maklercourtage - ihre Bedeutung und wann sie fällig wird
Maklercourtage - ihre Bedeutung und wann sie fällig wird
12.10.2021

Die Schlüssel sind übergeben, der Verkäufer sowie der Käufer sind glücklich und eine weitere Immobilie ist somit erfolgreich vermittelt. Dann erhält der Immobilienmakler auch eine entsprechende Vergütung. Damit ist die sogenannte Maklercourtage gemeint. 

Aber wie hoch ist diese und was kannst du genau darunter verstehen? Nicht nur diese beiden Punkte werden wir dir in diesem Beitrag aufzeigen, sondern auch, wann eine Vergütung für den Immobilienmakler fällig wird, wer ihn bezahlen muss und ob man die Courtage umgehen kann.

Was ist eine Maklercourtage?

Unter einer Maklercourtage kannst du auch die Provision oder Gebühr verstehen. Sie ist der Lohn, den ein Haus-, Wohnungs- oder Grundstücksmakler erhält, sobald er ein Objekt weitervermittelt hat. Dabei gilt der Paragraf 652 BGB. Eine Maklercourtage wird immer dann fällig, wenn die beiden Parteien (Makler und Käufer oder Makler und Verkäufer) einen rechtskräftigen Vertrag miteinander schließen.

Des Weiteren muss der Immobilienmakler seine versprochenen Leistungen erbringen. Hinzu kommt, dass durch diese Leistung ein rechtsbindender Kaufvertrag für das Haus, die Wohnung oder das Grundstück zustande gekommen ist.

Wann wird die Maklercourtage fällig?

Die Maklerprovision wird also immer dann fällig, sobald es zu einem Vertrag gekommen ist und der Immobilienmakler einhält, was er darin versprochen hat. Geht er dieser Verpflichtung nicht nach, verfällt die Maklercourtage. Hierbei muss er natürlich aktiv zum Abschluss des Vertrages beigetragen haben. 

Wann genau die Provision im Jahr 2021 zu zahlen ist, geht aus den AGB des Immobilienmaklers hervor. In den meisten Fällen legen die Makler eine Zahlungsfrist von zwei Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages fest. 

Schafft der Makler es nicht, einen geeigneten Käufer, Mieter oder ein passendes Objekt für einen Verkäufer zu finden, entfällt dieser Anspruch komplett.

Wer muss die Maklercourtage bezahlen?

Seit dem vergangenen Jahr (23.12.2020) gilt beim Immobilienverkauf folgendes: Der Verkäufer sowie der Käufer tragen die Maklergebühren jeweils zur Hälfte. Damit soll es zu einer ausgewogenen Verteilung der Maklercourtage auf den Käufer und Verkäufer kommen. 

Der Grund: Viele haben bereits seit langer Zeit die Übernahme der Provision durch den Käufer als ungerecht bemängelt. Bis zum letzten Jahr war die Verteilung der Courtage abhängig von den jeweiligen Bundesländern. Ein Immobilienmakler konnte demnach in Berlin, Brandenburg, Hessen oder Hamburg bei einer erfolgreichen Vermittlung dem Käufer die Courtage zu 100 Prozent in Rechnung stellen.

Mit dem neuen Gesetz entfällt das Bestellerprinzip in diesem Bereich. Denn dieses sieht vor, dass die beauftragende Partei alle Kosten tragen muss, die die Vermittlung betreffen. Seit dem 23.12.2020 sind nun drei Möglichkeiten vorhanden:

  1. Der Makler vereinbart von Anfang an eine Doppelprovision. Dadurch schließt er einen Vertrag als Verkäufer und Käufer ab. Somit sind die Provisionsvereinbarungen in jeweils gleicher Höhe möglich. 


  1. In der Regel schließt der Verkäufer einen Vertrag mit dem Immobilienmakler ab und verpflichtet sich zur Übernahme der Gebühren. Im Nachhinein kann er aber einen Teil der Provision wieder vom Käufer zurückverlangen. Dabei muss der Anteil des Verkäufers so hoch sein, wie die des Käufers. Außerdem muss der Verkäufer seinen Anteil zuerst begleichen.


  1. Nur eine Partei zahlt die gesamte Maklerprovision. Hierbei sind wiederum zwei Möglichkeiten wählbar: Der Verkäufer und der Makler vereinbaren eine Innenprovision (Verkäufer zahlt die Courtage des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer). Oder es kommt zu einer Außenprovision. Das ist machbar, wenn der Käufer einen Suchauftrag erteilt und der Makler das Kaufobjekt zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Hand hatte.

Wie hoch ist die Maklercourtage?

Die Höhe richtet sich nach dem Kaufpreis des Objektes. Dabei gilt der Grundsatz: Je teurer das Objekt vermittelt wird, desto höher ist die Courtage. Zudem kann die Maklerprovision innerhalb von Deutschland frei verhandelt werden. Normalerweise beträgt sie zwischen 3 und 7 Prozent des Kaufpreises. Hinzu kommt dann noch die Mehrwertsteuer. 

Übrigens wird die Provision nach dem Zustandekommen des Vertrages erst fällig. Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Vorgabe zur Höhe der Courtage. Das bedeutet sie ist Verhandlungssache. Seit der Neuregelung ist eine Aufteilung des Prozentsatzes weiterhin denkbar, aber die Höhe muss sich auf ein marktübliches Niveau einspielen.

Lohnt sich ein Makler dennoch?

Vorweg ist klar: Ein Immobilienmakler lohnt sich immer. Denn er unterstützt dich dabei, dein Objekt erfolgreich weiterzuvermitteln. Für die Maklerkosten erhältst du demnach eine umfassende Leistung. Aber der Immobilienmakler berät dich nicht nur während der Besichtigungstermine oder beim Erstellen des Exposés, er beantwortet auch zahlreiche rechtliche Fragen

Das lohnt sich insbesondere dann, wenn du noch keinerlei Erfahrungen mit dem Verkauf einer Immobilie gemacht hast. Denn ansonsten kannst du in böse Kostenfallen tappen. Ein Makler macht dich auf versteckte Kosten, eventuelle Reparaturen und Instandhaltungen aufmerksam. 

Außerdem bieten wir dir spezielle Dienstleistungen, wie beispielsweise das Home Staging an. Nutze zum Beispiel unseren Home Staging Gutschein. Hierbei verschönern wir dein Objekt und entpersonalisieren es. Der Zweck: Der Verkaufspreis soll gesteigert und die Verkaufszeit verkürzt werden. 

Kann man die Maklercourtage umgehen?

Eine Maklercourtage kann zumindest von beiden Parteien nicht vollständig “umgangen” werden. Denn das neue Gesetz schreibt vor, dass der Verkäufer mindestens 50 Prozent der Provision tragen muss. Die Ausnahme: Der Verkäufer erklärt sich dazu bereit, die volle Gebühr für den Makler zu übernehmen. Damit “umgeht” der Käufer die Maklercourtage. 

Auch Mieter können sich die Provision sparen, wenn nicht sie den Makler beauftragen, sondern auf inserierte Angebote antworten. Es ist machbar ein Objekt “von privaten” Verkäufern zu kaufen. Das ist aber meistens mit vielen bürokratischen Fragen und Hürden verbunden. 

Ist eine Maklercourtage verhandelbar?

Das kommt auf den jeweiligen Makler an und der Arbeitsaufwand, mit dem er konfrontiert ist. Zum Beispiel war es vor der Neuregelung so, dass ein Makler in einer Großstadt unter Umständen eher bereit dazu war, auf einen Teil seiner Courtage zu verzichten. Der Grund: Die Immobilienpreise sind in Großstädten wie in München sehr und hoch und auch der Wettbewerb untereinander ist stark. 

Fazit

Eine Maklercourtage wird auch als Provision oder Lohn bezeichnet. Dieser kommt immer dann zustande, sobald der Immobilienmakler seine Pflicht erfüllt hat und es zu einer erfolgreichen Weitervermittlung des Objekts gekommen ist. 

Seit 2020 ist es so, dass sich der Käufer und der Verkäufer die Provision “teilen” und sie beide 50 Prozent bezahlen. Es gibt aber noch weitere Wege. Auf jeden Fall lohnt es sich einen Makler zu beauftragen, da man sich auf diese Weise viel Zeit und Aufwand ersparen kann. 

Eine Maklercourtage beträgt zwischen 3 und 7 Prozent des Kaufpreises.

Hinweis: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Die Informationen auf dieser Website dienen lediglich dem unverbindlichen Informationszweck und stellen keine Rechtsberatung, Investmentberatung bzw. Steuerberatung dar. Bitte prüfen Sie jegliche Angaben in jedem Fall mit Ihrem Rechtsbeistand.

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